Mitgliederinformation Nr. 1
Warum befindet sich unser Ortsclub in einem DCC/LV Ausschlussverfahren?
Eine Dokumentation der Entwicklung von Februar bis August 2026
Vorwort
Liebe Clubmitglieder,
mit Schreiben des Präsidiums des Deutschen Camping-Clubs (DCC) vom 03.08.2026 wurde der Vorstand unseres Ortsclubs darüber informiert, dass der Landesverband Ruhr-Niederrhein e.V. den Ausschluss des OC Radschläger Düsseldorf e.V. aus dem Deutschen Camping-Club beantragt hat.
Diese Nachricht hat den Vorstand überrascht. Sie hat aber auch zahlreiche Fragen aufgeworfen.
Wie konnte es zu dieser Entwicklung kommen?
Warum wurden die von der Mitgliederversammlung am 07.03.2026 beschlossenen Satzungsänderungen bis heute nicht umgesetzt?
Welche Rolle spielte der Landesverband Ruhr-Niederrhein e.V.?
Warum wurde die Zustimmung zu unserer Satzung über Monate hinweg nicht erteilt?
Und weshalb steht am Ende dieser Entwicklung nicht eine Entscheidung über die Satzung, sondern ein Ausschlussantrag gegen unseren Ortsclub?
Auf viele dieser Fragen gibt es inzwischen Antworten. Andere sind bis heute offen.
Der Vorstand hält es deshalb für seine Pflicht, alle Mitglieder umfassend über den bisherigen Ablauf zu informieren.
Diese Dokumentation verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel, einzelne Personen anzugreifen oder Schuldzuweisungen vorzunehmen. Ebenso wenig soll sie eine rechtliche Stellungnahme ersetzen.
Sie soll vielmehr allen Mitgliedern ermöglichen, die Entwicklung der vergangenen Monate anhand der vorhandenen Unterlagen und des dokumentierten Schriftverkehrs nachvollziehen zu können.
Dabei stützt sich diese Darstellung ausschließlich auf vorhandene Dokumente, E-Mails, Schreiben sowie auf nachweisbare Vorgänge. Persönliche Wahrnehmungen werden – soweit sie für das Verständnis notwendig sind – ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
Der Vorstand ist der Überzeugung, dass Transparenz zu den wichtigsten Pflichten eines Vereins gehört.
Gerade in einer Situation wie der gegenwärtigen haben alle Mitglieder einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Entwicklungen zu der heutigen Lage geführt haben und welche Schritte der Vorstand im Interesse unseres Ortsclubs unternommen hat.
Die Ausgangslage
Die ordentliche Mitgliederversammlung unseres Ortsclubs am 07.03.2026 war ursprünglich als ein wichtiger Schritt für die zukünftige Entwicklung unseres Vereins vorgesehen.
Nach den schwierigen Jahren zuvor sollten mit einer umfassenden Überarbeitung der Vereinssatzung zahlreiche Regelungen an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Ziel war es nicht, den Charakter unseres Vereins zu verändern, sondern bestehende Bestimmungen zu modernisieren, rechtliche Unklarheiten zu beseitigen und den Ortsclub organisatorisch für die Zukunft aufzustellen.
Hierzu gehörten unter anderem Regelungen über die Durchführung hybrider Mitgliederversammlungen, die Präzisierung einzelner Zuständigkeiten innerhalb des Vorstandes, Anpassungen im Aufnahmeverfahren neuer Mitglieder sowie weitere Änderungen, die eine zeitgemäße Vereinsarbeit ermöglichen sollten.
Bereits während der Vorbereitung war dem Vorstand wichtig, das vorgesehene Verfahren vollständig entsprechend den Vorgaben des Deutschen Camping-Clubs und des Landesverbandes durchzuführen.
Aus diesem Grund wurden die vorgesehenen Satzungsänderungen nicht erst in der Mitgliederversammlung vorgestellt, sondern bereits Wochen zuvor dem Landesverband Ruhr-Niederrhein e.V. zur Kenntnis und Prüfung übersandt.
Aus dem inzwischen vollständig ausgewerteten Schriftverkehr ergibt sich eindeutig, dass der Landesverband bereits Mitte Februar 2026 über sämtliche geplanten Änderungen informiert war und sich inhaltlich mit diesen befasst hatte.
Hans-Jürgen Jonathal übersandte am 15.02.2026 sogar bearbeitete Fassungen einzelner Satzungsänderungen mit eigenen Anmerkungen und Änderungsvorschlägen zurück.
Damit bestand für den Vorstand keinerlei Anlass anzunehmen, dass das vorgesehene Verfahren grundsätzlich in Frage gestellt werden würde.
Vielmehr durfte der Vorstand davon ausgehen, dass der Landesverband die Satzungsänderungen fachlich begleiten und nach Abschluss der Mitgliederversammlung über die beantragte Zustimmung entscheiden würde.
In den folgenden Wochen wurden sämtliche Unterlagen weiter vervollständigt.
Am 19.02.2026 gingen die vollständigen Satzungsänderungsanträge einschließlich aller Anlagen sowohl elektronisch als auch zusätzlich im Original auf dem Postweg an den Landesverband.
Noch am selben Abend bestätigte Hans-Jürgen Jonathal ausdrücklich für den Vorstand des Landesverbandes den Eingang dieser Unterlagen.
Diese Eingangsbestätigung besitzt für den weiteren Verlauf eine besondere Bedeutung.
Denn sie dokumentiert eindeutig, dass dem Landesverband sämtliche Satzungsänderungsanträge rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung vorlagen und dort bekannt waren.
Ebenso wichtig war dem Vorstand, die eigenen Mitglieder umfassend über die vorgesehenen Änderungen zu informieren.
Da die veröffentlichte Tagesordnung lediglich den allgemeinen Tagesordnungspunkt „Anträge“ enthielt, wurden die Mitglieder zusätzlich darüber informiert, dass unter diesem Tagesordnungspunkt mehrere Satzungsänderungsanträge behandelt werden sollten.
Hierzu erhielten die Mitglieder sämtliche Änderungsanträge einschließlich einer Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen neuen Satzungsregelungen.
Auch diese ergänzende Information wurde dem Landesverband vor der Mitgliederversammlung übersandt.
Aus heutiger Sicht ist dieser zeitliche Ablauf deshalb von besonderer Bedeutung, weil er belegt, dass sowohl der Landesverband als auch die Mitglieder bereits vor der Mitgliederversammlung umfassend über Inhalt und Umfang der vorgesehenen Satzungsänderungen informiert waren.
Mit dieser Ausgangslage begann die ordentliche Mitgliederversammlung des OC Radschläger Düsseldorf e.V. am 07.03.2026.
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2026
Die ordentliche Mitgliederversammlung des OC Radschläger Düsseldorf e.V. fand am 07.03.2026 statt.
Bereits im Vorfeld war deutlich geworden, dass diese Versammlung für die zukünftige Entwicklung unseres Vereins von besonderer Bedeutung sein würde. Neben den turnusmäßigen Tagesordnungspunkten standen insbesondere die Beratung und Beschlussfassung über mehrere Satzungsänderungen im Mittelpunkt.
Die Versammlung war ordnungsgemäß einberufen worden. Die Mitglieder hatten im Vorfeld nicht nur die Einladung erhalten, sondern zusätzlich sämtliche Satzungsänderungsanträge einschließlich der vorgesehenen Änderungen im Wortlaut.
Auch der Landesverband Ruhr-Niederrhein e.V. war eingeladen und nahm mit zwei Vertretern an der Mitgliederversammlung teil.
Damit bestand für den Landesverband die Möglichkeit, den gesamten Ablauf der Versammlung unmittelbar zu verfolgen. Dies betraf sowohl die Aussprache zu den einzelnen Satzungsänderungen als auch sämtliche Abstimmungen und die Feststellung der jeweiligen Beschlussergebnisse.
Während der Versammlung wurden die einzelnen Satzungsänderungen nacheinander behandelt.
Den Mitgliedern wurde Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen, Änderungswünsche zu äußern und über die einzelnen Vorschläge zu diskutieren.
Anschließend erfolgte jeweils die Abstimmung.
Nicht sämtliche vorgeschlagenen Änderungen fanden die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
So wurde beispielsweise die vorgesehene Änderung zum Ausschluss von Mitgliedern nicht beschlossen.
Andere Änderungen erhielten dagegen die erforderlichen Mehrheiten und wurden von der Mitgliederversammlung angenommen.
Gerade dieser Umstand zeigt nach Auffassung des Vorstandes, dass die Mitgliederversammlung die einzelnen Vorschläge sorgfältig geprüft und keineswegs lediglich geschlossen übernommen hat.
Die Mitglieder haben vielmehr eigenständig entschieden, welche Änderungen sie für sinnvoll hielten und welche nicht.
Während des gesamten Verlaufs der Mitgliederversammlung wurden seitens der anwesenden Vertreter des Landesverbandes keine förmlichen Einwendungen erhoben, die zu einem Abbruch oder einer Vertagung der Beratung über die Satzungsänderungen geführt hätten.
Ebenso wurde nicht erklärt, dass die Satzungsänderungen aufgrund formeller Mängel nicht behandelt werden dürften.
Für den Vorstand bestand deshalb nach Abschluss der Mitgliederversammlung keinerlei Anlass anzunehmen, dass das Verfahren grundsätzlich beanstandet werden würde.
Vielmehr durfte davon ausgegangen werden, dass nunmehr – wie im Vereinsleben üblich – die beschlossenen Unterlagen fertiggestellt, das Protokoll erstellt und anschließend die Zustimmung des Landesverbandes eingeholt werden würde.
Die Zeit unmittelbar nach der Mitgliederversammlung
Unmittelbar nach der Mitgliederversammlung begann die Nachbereitung der gefassten Beschlüsse.
Hierzu gehörte zunächst die Fertigstellung des Versammlungsprotokolls.
Bereits am 10.03.2026 wurde innerhalb des Landesverbandes über das Protokoll der Mitgliederversammlung beraten.
In den folgenden Tagen entwickelte sich hierzu ein umfangreicher Schriftverkehr.
Dabei ging es insbesondere um die Darstellung einzelner Abstimmungsergebnisse sowie um die Berechnung der erforderlichen Mehrheiten.
Der Vorstand des Ortsclubs nahm diese Hinweise ernst.
Mehrere Protokollfassungen wurden überprüft und überarbeitet.
Auch das beauftragte Notariat wurde in diese Arbeiten einbezogen, weil parallel die Eintragung der neu gewählten Kassenwartin beim Vereinsregister vorbereitet werden musste.
Am 16.03.2026 erhielt der Landesverband eine überarbeitete Endfassung des Protokolls.
Bereits einen Tag später, am 17.03.2026, wurden weitere Unterlagen übersandt.
Hierzu gehörten insbesondere eine nochmals angepasste Protokollfassung sowie ein Entwurf der Satzung in der Fassung nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt lagen dem Landesverband damit
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die ursprünglichen Satzungsänderungsanträge,
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sämtliche ergänzenden Informationen,
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das Protokoll der Mitgliederversammlung,
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die dokumentierten Abstimmungsergebnisse
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sowie die sich daraus ergebende Satzungsfassung
vollständig vor.
Aus Sicht des Vorstandes waren damit alle Voraussetzungen geschaffen, damit der Landesverband über die beantragte Zustimmung entscheiden konnte.
Doch genau an diesem Punkt nahm die weitere Entwicklung eine unerwartete Wendung.
Die erste Verweigerung der Zustimmung
Mit E-Mail vom 17.03.2026 erklärte Hans-Jürgen Jonathal erstmals ausdrücklich, dass die von ihm vorgenommenen Überarbeitungen weder eine Zustimmung noch eine Freigabe der Satzungsänderungen darstellten.
Gleichzeitig teilte er mit, dass der Landesverband zunächst eine Stellungnahme des DCC-Rechtsanwalts, Herrn Hildmann, abwarten werde.
Bis zu diesem Zeitpunkt werde keine Zustimmung erteilt.
Für den Vorstand des Ortsclubs war diese Nachricht überraschend.
Zum einen lagen dem Landesverband sämtliche Unterlagen bereits seit mehreren Wochen vor.
Zum anderen war der Landesverband während der Mitgliederversammlung selbst vertreten gewesen und hatte den gesamten Ablauf unmittelbar verfolgen können.
Eine konkrete Begründung, welche Satzungsänderungen aus welchen rechtlichen Gründen nicht zustimmungsfähig sein sollten oder welche Änderungen der Landesverband erwartete, enthielt diese Mitteilung jedoch nicht.
Der Vorstand ging deshalb zunächst davon aus, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Verzögerung handeln würde.
Niemand konnte zu diesem Zeitpunkt ahnen, dass sich aus dieser zunächst als kurzfristig angesehenen Wartezeit eine monatelange Auseinandersetzung entwickeln würde.
Monate des Wartens – Nachfragen, Gespräche und erste Zweifel
Nach Eingang der Mitteilung vom 17.03.2026 ging der Vorstand des Ortsclubs zunächst davon aus, dass die angekündigte rechtliche Prüfung nur kurze Zeit in Anspruch nehmen würde.
Schließlich hatte der Landesverband die Satzungsänderungen bereits vor der Mitgliederversammlung erhalten, an der Mitgliederversammlung selbst teilgenommen und verfügte nun zusätzlich über sämtliche Protokolle sowie die endgültige Satzungsfassung.
Der Vorstand wartete daher zunächst auf die angekündigte Stellungnahme des DCC-Rechtsanwalts.
Mit zunehmendem Zeitablauf entstand jedoch der Eindruck, dass sich das Verfahren immer weiter verzögerte, ohne dass eine Entscheidung über die beantragte Zustimmung getroffen wurde.
Da die neue Satzung ohne diese Zustimmung weder endgültig ausgefertigt noch beim Vereinsregister eingereicht werden konnte, entstand für den Ortsclub ein zunehmend unbefriedigender Schwebezustand.
Der Vorstand entschloss sich deshalb, beim Landesverband nachzufragen.
Am 01.05.2026 wurde Hans-Jürgen Jonathal schriftlich gefragt, ob zwischenzeitlich die angekündigte Stellungnahme des Rechtsanwalts vorliege und wann mit einer Entscheidung über die beantragte Zustimmung gerechnet werden könne.
Die Antwort fiel knapp aus.
Mitgeteilt wurde lediglich, dass die schriftliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Hildmann noch nicht vorliege und deshalb weiterhin keine Entscheidung getroffen werden könne.
Der Vorstand akzeptierte diese Auskunft zunächst und ging weiterhin davon aus, dass nach Eingang dieser Stellungnahme zeitnah über die Satzungsänderungen entschieden werde.
Das Telefonat vom 05.05.2026
Am Abend des 05.05.2026 fand um 19:25 Uhr ein Telefongespräch zwischen Jürgen Schürmann und Hans-Jürgen Jonathal statt.
Das Gespräch dauerte rund 14 Minuten.
Während des gesamten Gesprächs war Vera Schürmann anwesend und konnte den Gesprächsverlauf mitverfolgen.
Ziel des Gesprächs war es, den Stand der angekündigten rechtlichen Prüfung sowie die weiterhin ausstehende Zustimmung zu den Satzungsänderungen zu klären.
Im Verlauf des Gespräches gewann Jürgen Schürmann den Eindruck, dass sich die wiederholt erwähnte Rücksprache mit Rechtsanwalt Hildmann nicht auf die Satzungsänderungen selbst, sondern ausschließlich auf Fragen der Stimmenauszählung während der Mitgliederversammlung bezog.
Sollte dieser Eindruck zutreffen, hätte die seit Wochen ausstehende Zustimmung zu den Satzungsänderungen nicht von der bislang genannten anwaltlichen Prüfung abhängig gemacht werden können.
Für Jürgen Schürmann stellte dies einen wesentlichen Unterschied dar.
Das Gespräch entwickelte sich im weiteren Verlauf zunehmend kontrovers.
Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, beendete Jürgen Schürmann das Telefonat mit dem Hinweis, dass eine Fortsetzung des Gespräches aus seiner Sicht nicht zielführend sei.
Über den Inhalt des Telefonats wurden anschließend die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder des Ortsclubs informiert.
Die aus diesem Gespräch gewonnenen Erkenntnisse flossen in die weitere Kommunikation mit dem Landesverband ein.
Aus Sicht des Ortsclubs stellte dieses Telefonat einen Wendepunkt dar.
Während zuvor noch davon ausgegangen worden war, dass es sich lediglich um eine zeitliche Verzögerung handele, entstanden nun erstmals Zweifel daran, ob überhaupt noch zeitnah über die beantragte Zustimmung entschieden werden würde.
Weitere Nachfragen und neue Anforderungen
Auch nach diesem Telefonat setzte der Ortsclub seine Bemühungen fort, eine sachliche Klärung zu erreichen.
Es folgten weitere schriftliche Nachfragen sowie mehrere Telefongespräche mit dem Vorsitzenden des Landesverbandes, Holger Kleuken.
Ziel dieser Gespräche war es nicht, einen Konflikt zu führen, sondern eine Lösung zu finden, mit der das Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen werden konnte.
So wurde beispielsweise am 11.05.2026 in einem etwa 22 Minuten dauernden Telefongespräch erneut über die ausstehende Zustimmung sowie das weitere Vorgehen gesprochen.
Der Ortsclub machte dabei deutlich, dass er jederzeit bereit sei, berechtigte Hinweise des Landesverbandes zu berücksichtigen und notwendige Änderungen vorzunehmen.
Gleichzeitig wurde jedoch darum gebeten, konkrete Beanstandungen nachvollziehbar zu benennen und zeitnah eine Entscheidung über die Zustimmung zu treffen.
Statt einer solchen Entscheidung wurden jedoch zunehmend weitere formelle Anforderungen gestellt.
Unter anderem wurde nun beanstandet,
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dass noch kein ordnungsgemäß unterzeichnetes Protokoll vorliege,
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dass weitere Anlagen benötigt würden,
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oder dass zusätzliche Unterlagen einzureichen seien.
Für den Vorstand entstand dadurch zunehmend der Eindruck, dass sich die Voraussetzungen für eine Zustimmung fortlaufend veränderten.
Dies führte zu erheblicher Unsicherheit, weil der Ortsclub auf jede neue Anforderung reagierte, ohne dass sich dadurch eine Entscheidung über die beantragte Zustimmung näherte.
Dennoch hielt der Vorstand an seinem bisherigen Kurs fest.
Ziel blieb weiterhin eine sachliche Zusammenarbeit mit dem Landesverband und eine einvernehmliche Lösung der offenen Fragen.
Weitere Entwicklungen – Zusammenarbeit mit dem Landesverband
Trotz der bis dahin entstandenen Irritationen bemühte sich der Ortsclub weiterhin um eine sachliche und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landesverband.
Der Vorstand war sich bewusst, dass eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ortsclub, Landesverband und Deutschem Camping-Club für alle Beteiligten von Bedeutung ist. Aus diesem Grund wurde auch in den folgenden Wochen immer wieder versucht, bestehende Missverständnisse auszuräumen und offene Fragen im persönlichen Gespräch oder auf schriftlichem Wege zu klären.
Dabei beschränkte sich die Kommunikation längst nicht mehr ausschließlich auf die Satzungsänderungen.
Im Frühjahr und Sommer 2026 entwickelte sich ein umfangreicher Schriftverkehr zu weiteren vereinsbezogenen Themen. Hierzu gehörten unter anderem Fragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen in der DCC-Campingzeitung sowie der Schriftverkehr mit dem DCC-Wirtschaftsverlag.
Auch diese Vorgänge hatten zunächst keinen unmittelbaren Zusammenhang mit den Satzungsänderungen. Sie zeigen jedoch, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Ortsclub und Landesverband zunehmend schwieriger gestaltete.
Der Ortsclub bemühte sich weiterhin, seine Anliegen auf dem üblichen Vereinsweg vorzutragen und Lösungen im gegenseitigen Gespräch zu erreichen.
So wurden beispielsweise Fragen zu Veröffentlichungen in der Campingzeitung unmittelbar mit dem DCC-Wirtschaftsverlag und Frau Dietl geklärt beziehungsweise zu klären versucht.
Parallel hierzu wurde der Landesverband regelmäßig über den jeweiligen Sachstand informiert.
Der Umfang des Schriftverkehrs nahm in dieser Zeit deutlich zu.
Rückblickend entsteht aus den heute vorliegenden Unterlagen der Eindruck, dass sich die Kommunikation zunehmend von der eigentlichen Sachfrage – der Entscheidung über die Satzungsänderungen – entfernte und stattdessen immer häufiger neue Nebenaspekte in den Vordergrund traten.
Der Ortsclub hielt dennoch unverändert an seinem Ziel fest, die Satzungsänderungen ordnungsgemäß abzuschließen und die hierfür notwendige Zustimmung des Landesverbandes zu erhalten.
Die Einschaltung des Vereinsregisters
Während der Ortsclub weiterhin auf eine Entscheidung des Landesverbandes wartete, trat eine neue Entwicklung ein.
Der Landesverband wandte sich an das Vereinsregister beim Amtsgericht Düsseldorf und äußerte dort Zweifel an der Wirksamkeit der Mitgliederversammlung vom 07.03.2026.
Nach Auffassung des Landesverbandes sollte die Mitgliederversammlung wiederholt werden.
Diese Entwicklung überraschte den Vorstand des Ortsclubs erheblich.
Bis zu diesem Zeitpunkt war davon ausgegangen worden, dass bestehende Meinungsverschiedenheiten unmittelbar zwischen Ortsclub und Landesverband geklärt werden könnten.
Durch die Einschaltung des Vereinsregisters erhielt die Angelegenheit nun erstmals auch eine registerrechtliche Dimension.
Das Amtsgericht forderte den Ortsclub daraufhin zur Stellungnahme auf.
Der Vorstand kam dieser Aufforderung umfassend nach.
Es wurde eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet, in der der Ablauf der Mitgliederversammlung, die Vorbereitung der Satzungsänderungen sowie der bisherige Schriftverkehr dargestellt wurden.
Gleichzeitig wurden sämtliche hierfür maßgeblichen Unterlagen zusammengestellt.
Diese Dokumentation wurde nicht nur dem Vereinsregister, sondern auch dem Landesverband sowie dem Präsidium des Deutschen Camping-Clubs zur Verfügung gestellt.
Damit sollte erreicht werden, dass alle Beteiligten über denselben Informationsstand verfügten und die Vorgänge nachvollziehen konnten.
Für den Vorstand war dies ein weiterer Versuch, zu einer sachlichen Klärung der offenen Fragen beizutragen.
Rücknahme der Beanstandung
Nach mehreren weiteren Wochen erfolgte schließlich eine Entwicklung, die der Vorstand ausdrücklich begrüßte.
Mit Schreiben vom 16.07.2026 nahm der Landesverband seine gegenüber dem Vereinsregister erhobene Beanstandung der Mitgliederversammlung vollständig zurück.
Ebenso wurde der Antrag auf Wiederholung der Mitgliederversammlung zurückgenommen.
Der Ortsclub begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich.
Aus Sicht des Vorstandes stellte die Rücknahme einen wichtigen Schritt dar.
Denn damit war klargestellt, dass das zuvor gegenüber dem Vereinsregister eingeleitete Verfahren nicht weiterverfolgt wurde.
Der Vorstand ging deshalb erneut davon aus, dass nunmehr zeitnah auch über die seit Monaten ausstehende Zustimmung zu den Satzungsänderungen entschieden werden könne.
Diese Erwartung erfüllte sich jedoch nicht.
Obwohl die Beanstandung zurückgenommen worden war, blieb eine Entscheidung über die Zustimmung weiterhin aus.
Stattdessen wurden erneut weitere Unterlagen angefordert.
Der Ortsclub kam auch diesen Anforderungen nach und wies nochmals darauf hin, dass sämtliche Satzungsänderungsanträge bereits im Februar 2026 eingereicht, ihr Eingang bestätigt und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vollständig dokumentiert worden waren.
Darüber hinaus setzte der Ortsclub dem Landesverband letztmals eine angemessene Frist, innerhalb derer über die beantragte Zustimmung entschieden werden sollte.
Auch diese Frist verstrich, ohne dass eine Zustimmung erteilt wurde.
Für den Vorstand wurde damit immer deutlicher, dass sich der Schwebezustand trotz aller Bemühungen des Ortsclubs nicht auflösen ließ.
Vom offenen Satzungsverfahren zum Ausschlussantrag
Nach der Rücknahme der Beanstandung gegenüber dem Vereinsregister ging der Vorstand weiterhin davon aus, dass nunmehr eine Entscheidung über die seit Monaten beantragte Zustimmung zu den Satzungsänderungen getroffen werden würde.
Aus Sicht des Ortsclubs waren zu diesem Zeitpunkt sämtliche Voraussetzungen erfüllt.
Dem Landesverband lagen seit Februar 2026 die vollständigen Satzungsänderungsanträge vor. Die Mitgliederversammlung hatte die Anträge beraten und beschlossen. Die Protokolle waren mehrfach überarbeitet und übermittelt worden. Ergänzende Unterlagen waren nachgereicht worden. Die Beanstandung gegenüber dem Vereinsregister war zurückgenommen worden.
Dennoch blieb die beantragte Zustimmung weiterhin aus.
Der Vorstand bemühte sich auch in dieser Phase unverändert um eine sachliche Lösung.
Mit Schreiben vom 25.07.2026 teilte der Ortsclub dem Landesverband mit, dass die für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen seit Monaten vollständig vorlägen.
Gleichzeitig wurde angekündigt, die Mitglieder über den inzwischen entstandenen Schwebezustand zu informieren. Der Vorstand hielt dies für notwendig, weil immer mehr Mitglieder nachfragten, weshalb die am 07.03.2026 beschlossenen Satzungsänderungen bis heute nicht umgesetzt werden konnten.
Auch in diesem Schreiben machte der Ortsclub deutlich, dass weiterhin die Bereitschaft bestand, eine noch ergehende Entscheidung des Landesverbandes zu berücksichtigen und das Verfahren ordnungsgemäß abzuschließen.
Eine Antwort, die zu einer Entscheidung über die Satzungsänderungen führte, erfolgte jedoch nicht.
Die Mitteilung des DCC-Präsidiums
Am 03.08.2026 erhielt der Ortsclub schließlich ein Schreiben des Präsidiums des Deutschen Camping-Clubs.
Mit diesem Schreiben wurde der Vorstand darüber informiert, dass der Landesverband Ruhr-Niederrhein e.V. den Ausschluss des OC Radschläger Düsseldorf e.V. aus dem Deutschen Camping-Club beantragt habe.
Dem Ortsclub wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 04.09.2026 zu diesem Ausschlussantrag zu äußern.
Für den Vorstand war diese Mitteilung überraschend.
Bis zu diesem Zeitpunkt war man davon ausgegangen, dass über die beantragte Zustimmung zu den Satzungsänderungen entschieden werden würde.
Stattdessen wurde nun erstmals bekannt, dass der Landesverband bereits einen Antrag auf Ausschluss des Ortsclubs gestellt hatte.
Nach den dem Ortsclub vorliegenden Unterlagen war dieser Antrag auf den 21.07.2026 datiert. Gleichzeitig ergab sich aus dem Schriftverkehr, dass zuvor eine Fassung mit einem fehlerhaften Datum existiert hatte.
Für die Beurteilung der Angelegenheit war dies jedoch von untergeordneter Bedeutung.
Von wesentlich größerer Bedeutung war ein anderer Umstand.
Fehlende Kenntnis der erhobenen Vorwürfe
Dem Schreiben des DCC-Präsidiums war der eigentliche Ausschlussantrag des Landesverbandes nicht beigefügt.
Ebenso fehlte die Begründung, mit der der Landesverband seinen Antrag rechtfertigte.
Der Ortsclub wusste daher zwar, dass ein Ausschluss beantragt worden war.
Er wusste jedoch nicht,
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auf welche konkreten Vorwürfe sich der Antrag stützte,
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welche Tatsachen der Landesverband hierfür heranzog,
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und welche Begründung dem DCC-Präsidium zur Entscheidung vorgelegt worden war.
Unter diesen Umständen war eine sachliche inhaltliche Stellungnahme nicht möglich.
Der Vorstand entschied deshalb, gegenüber dem DCC-Präsidium ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass zu einem unbekannten Antrag keine Stellung genommen werden könne.
Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass gegen einen etwaigen Ausschluss keine vereinsinternen Rechtsbehelfe eingelegt werden sollten.
Diese Entscheidung bedeutete jedoch keineswegs, dass der Vorstand auf eine vollständige Information seiner Mitglieder verzichten wollte.
Im Gegenteil.
Gerade weil der eigentliche Ausschlussantrag nicht bekannt war, hielt der Vorstand es für umso wichtiger, die Mitglieder zunächst über diejenigen Vorgänge zu informieren, die anhand der vorhandenen Unterlagen zweifelsfrei nachvollzogen werden konnten.
Bitte um Übersendung des Ausschlussantrages
Aus diesem Grund wandte sich Jürgen Schürmann am 04.08.2026 unmittelbar an den Vorsitzenden des Landesverbandes, Holger Kleuken.
In diesem Schreiben wurde darum gebeten, den vollständigen Ausschlussantrag einschließlich seiner Begründung zur Verfügung zu stellen.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Vorstand seine Mitglieder umfassend, wahrheitsgemäß und transparent über die Entwicklung der vergangenen Monate informieren wolle.
Hierzu gehöre selbstverständlich auch die Kenntnis der Vorwürfe, die der Landesverband gegen den Ortsclub erhebe.
Gleichzeitig wurde nochmals klargestellt, dass der Ortsclub keine inhaltliche Stellungnahme zu einem Antrag abgeben könne, dessen Inhalt ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt sei.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitgliederinformation lag der vollständige Ausschlussantrag dem Ortsclub weiterhin nicht vor.
Damit konnten auch die Mitglieder bislang nicht darüber informiert werden, welche konkreten Gründe der Landesverband für den beantragten Ausschluss angeführt hatte.
Warum diese Mitgliederinformation?
Der Vorstand hat sich die Entscheidung, diese Dokumentation zu erstellen, nicht leicht gemacht.
Über viele Monate wurde versucht, offene Fragen unmittelbar mit dem Landesverband zu klären. Zahlreiche Schreiben wurden verfasst, Unterlagen ergänzt, Telefonate geführt und Gesprächsangebote unterbreitet.
Erst nachdem deutlich wurde, dass trotz dieser Bemühungen keine Entscheidung über die Satzungsänderungen getroffen worden war und stattdessen ein Ausschlussverfahren eingeleitet wurde, sah sich der Vorstand verpflichtet, die Mitglieder umfassend zu informieren.
Diese Dokumentation soll deshalb keine Bewertung einzelner Personen sein.
Sie soll vielmehr den Mitgliedern die Möglichkeit geben, den zeitlichen Ablauf und die wesentlichen Entwicklungen anhand der vorhandenen Unterlagen nachzuvollziehen.
Denn nur wer den bisherigen Weg kennt, kann sich auch eine eigene Meinung über die zukünftige Entwicklung unseres Ortsclubs bilden.
Gemeinsamer Ausblick
Mit dieser Dokumentation möchten wir Euch einen möglichst vollständigen Überblick über die Entwicklung der vergangenen Monate geben.
Wir sind uns bewusst, dass viele der geschilderten Vorgänge umfangreich und teilweise auch schwierig nachzuvollziehen sind. Gerade deshalb haben wir uns entschlossen, den Ablauf nicht nur in kurzen Zusammenfassungen darzustellen, sondern möglichst vollständig anhand der vorhandenen Unterlagen zu dokumentieren.
Uns war dabei wichtig, weder Tatsachen wegzulassen noch persönliche Wertungen in den Vordergrund zu stellen.
Unser Ziel war und ist es, Euch als Mitglieder unseres Ortsclubs in die Lage zu versetzen, Euch selbst ein eigenes Bild über die Entwicklung zu machen.
Die in dieser Dokumentation dargestellten Vorgänge betreffen nicht nur einzelne Vorstandsmitglieder.
Sie betreffen unseren gesamten Ortsclub.
Sie betreffen unsere gemeinsame Satzung.
Sie betreffen die zukünftige organisatorische Entwicklung unseres Vereins.
Und sie betreffen letztlich auch die Frage, welchen Weg unser Ortsclub in Zukunft gehen möchte.
Der Vorstand wird deshalb die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Sollte sich aus dem laufenden Ausschlussverfahren oder aus anderen aktuellen Entwicklungen weiterer Beratungsbedarf ergeben, wird der Vorstand kurzfristig über die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung entscheiden.
Dort sollen alle Mitglieder Gelegenheit erhalten,
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sich umfassend über den aktuellen Sachstand zu informieren,
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Fragen zu stellen,
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die Entwicklung gemeinsam zu bewerten
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und über die zukünftige Ausrichtung unseres Ortsclubs zu beraten.
Eine solche Entscheidung kann und soll nicht allein vom Vorstand getroffen werden.
Sie betrifft den gesamten Verein.
Deshalb ist es aus unserer Sicht selbstverständlich, dass die Mitglieder frühzeitig und umfassend in die weiteren Überlegungen einbezogen werden.
Der Vorstand wird auch künftig alles daransetzen, die Interessen des OC Radschläger Düsseldorf e.V. und seiner Mitglieder mit Sachlichkeit, Offenheit und der notwendigen Entschlossenheit zu vertreten.
Hierzu gehört auch, dass wir Euch weiterhin zeitnah über alle wesentlichen Entwicklungen informieren werden.
Diese Mitgliederinformation ist deshalb nicht als Abschluss eines Vorgangs zu verstehen.
Sie bildet vielmehr den Beginn einer offenen Information unserer Mitglieder über alle weiteren Schritte, die unseren Ortsclub betreffen.
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen, für die zahlreichen Gespräche der vergangenen Monate sowie für die vielen Hinweise und Anregungen, die uns erreicht haben.
Der Vorstand ist überzeugt, dass wir die vor uns liegenden Aufgaben nur gemeinsam bewältigen können.
Gerade in schwierigen Zeiten zeigt sich, wie wichtig Zusammenhalt, gegenseitiges Vertrauen und ein respektvoller Umgang miteinander für das Vereinsleben sind.
Wir möchten deshalb den weiteren Weg gemeinsam mit Euch gehen.
Nicht durch Gerüchte.
Nicht durch Vermutungen.
Sondern auf der Grundlage von Offenheit, Transparenz und nachvollziehbaren Informationen.
Nur so können wir gemeinsam Entscheidungen treffen, die der Zukunft unseres Ortsclubs dienen.
Wir bitten euch, diese Informationen vertraulich zu behandeln!
Ihr habt Fragen!? Anregungen!? Vorschläge!? Bitte meldet euch jederzeit gerne!
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
OC Radschläger Düsseldorf e.V.